Monatsübung – Tür und Fensteröffnung
Die heutige Monatsübung befasst sich mit der schonenden Öffnung einer Tür beziehungsweise der Öffnung eines gekippten Fensters. Vor Beginn der Praxis wurde gemeinsam der rechtliche Teil mit der Mannschaft durchbesprochen. Eine Öffnung durch die Feuerwehr darf nur durchgeführt werden wenn Gefahr in Verzug ist. Das heißt eine unmittelbare Gefahr bevorsteht. Auch die Anwesenheit der Polizei ist erforderlich.
Nach der Theorie wurden die verschiedenen Möglichkeiten in der Praxis durchgeführt und jeder konnte die Vorgehensweisen beüben.