Impressum laut Mediengesetz § 24 

Anbieter, Medieninhaber und Hersteller

Freiwillige Feuerwehr Mauthausen
Josef-Czerwenka-Straße 6, A-4310 Mauthausen
Tel.: +43 (0) 676 5858110
Mail: 07210@pe.ooelfv.at

Vertreten durch:
Kommandant: HBI Roland Krankl
Josef-Czerwenka-Straße 6, 4310 Mauthausen

Offenlegung laut Mediengesetz § 25

Anbieter, Medieninhaber und Hersteller

Freiwillige Feuerwehr Mauthausen
Josef-Czerwenka-Straße 6, A-4310 Mauthausen
Tel.: +43 (0) 676 5858110
Mail: 07210@pe.ooelfv.at

Feuerwehrkommando:

Hauptbrandinspektor Roland Krankl
Oberbrandinspektor Erwin Langeder

Grundlegende Richtung:
Informationen über Zweck, Aufgaben und konkrete Tätigkeiten der Freiwilligen Feuerwehr Mauthausen.

Diese Artikel sollen primär die Ausbildungsarbeit der Feuerwehr unterstützen und werden daher die für die Feuerwehrarbeit völlig unwesentlichen juristischen Spitzfindigkeiten stark vereinfachen. Sollten Sie jedoch Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz oder das Mediengesetz entdecken, wenden Sie sich direkt an die Redaktion.

Die Redaktion übernimmt dabei keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die Redaktion, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind ausgeschlossen.
Die Redaktion behält es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

Informationspflicht nach § 5 E-Commerce-Gesetz 

Medieninhaber:

Freiwillige Feuerwehr Mauthausen
Josef-Czerwenka-Straße 6, A-4310 Mauthausen

Erreichbarkeit im Internet:

https://www.ff.mauthausen.at/

Per Telefon:

Notrufnummer: 122 
Telefonnummer: +43 (0) 676 5858110

Der Zweck der Freiwilligen Feuerwehr ist:
das Setzen von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Bränden;
die Vorbereitung und Durchführung von Rettungs- und Hilfsmaßnahmen;
die Leistung technischer Hilfe.
Die Aufgaben sind im Wesentlichen in § 2 (1) Oö. FWG und dem Oö. Katastrophenschutzgesetz geregelt.

Copyright:
Sämtliche Inhalte auf dieser Internetseite sind urheberrechtlich geschützt. Eine Verwendung ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rechteinhabers zulässig.